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Einen Drehstuhl auf Rezept!

22.04.13 - Bei Rückenbeschwerden gibt's einen Zuschuß bis € 435! Alle Infos gibt es hier..

Es stimmt: Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie einen Anspruch auf Förderung eines ergonomisch gesunden Drehstuhls. Die Förderungshöhe beträgt maximal € 435 inkl. MWSt.

Wir haben Ihnen hier Ihren Leitfaden zur Bewilligung rückengerechter Alltagshilfen durch Träger der gesetzlichen Sozialversicherungen zusammengestellt. Auch stellen wir Ihnen den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsplatzausstattung) als zip-Datei zur Verfügung.

Hintergrund:

80% der deutschen Bevölkerung leiden zumindest gelegentlich unter Rückenbeschwerden.
30% haben chronische Rückenschmerzen.
Rückenschmerzen sind damit eine der häufigsten Ursachen von Arbeitsunfähigkeit.

Zur Wiederherstellung der Arbeitskraft werden viele ergonomische Hilfsmittel von den jeweiligen Leistungsträgern gefördert und bezuschusst.

Seit dem 01.01.2007 sind die Fördersummen jedoch stark gesunken. Es wird also mehr und mehr jeder Arbeitnehmer und vor allem jeder Arbeitgeber gefordert, schon präventiv rückengerechte Arbeitsplätze zu beschaffen.

1. Anträge können gestellt werden bei

• Deutsche Rentenversicherung Bund
• Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland o.a.
• Das Antragspaket der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie sich hier als .zip-Datei
herunterladen
(dieses finden Sie auch auf der Website der Deutschen Rentenversicherung Bund).

2. Wer kann einen Antrag stellen?

• Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige
Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des
Arbeitsplatzes dient.


3. Was benötige ich zur Antragstellung?

• Den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebogen
• Das ärztliche Attest vom Facharzt (z.B. Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Rehaklinik
• Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung
• Kostenvoranschlag des qualifizierten Fachhändlers

Reichen Sie die oben bezeichneten Unterlagen möglichst vollständig bei Ihrem Kostenträger ein, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.


4. Welche Hilfsmittel werden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation bewilligt oder bezuschusst?

• Stehpulte, Sitz-/ Stehtische
• Bürostühle
• Arthrodesenstühle
• Autositze
• LKW-/Bussitze
• technische Arbeitshilfen
• Transporthilfen im Betrieb

5. Wer ist bei der Antragstellung oder bei offenen Fragen behilflich?

• Die Reha-/Sozialberater in der Klinik
• Die Rehaberater der Rentenversicherungsträger
• Die technischen Berater der Arbeitsämter
• Die behandelnden Ärzte und Betriebsärzte
• Die zuständige Krankenkassen

6. Der Antrag muss vor der Anschaffung eines Hilfsmittels bei
einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden (ansonsten erlischt der Anspruch)!

7. Die Kostenträger sind:

• Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung
• Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall, Berufskrankheit.
• Arbeitsamt: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherter Beschäftigung
• Hauptfürsorgestellen: Studenten, Beamte oder Sonderfälle

Für weitere Fragen stehen auch wir Ihnen gern zur Verfügung.




 

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